DER DIREKTE WEG
Psychotherapie als Selbstzahler
Selbstverständlich besteht für Sie auch jederzeit die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird ein Behandlungsvertrag unmittelbar mit Ihnen geschlossen, und es sind keine weiteren administrativen Schritte erforderlich. Die jeweiligen Honorare orientieren sich wie bei Privatpatienten an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) einschließlich der Erweiterung vom Juli 2024.
- Die Ausgaben müssen die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
- Für die steuerliche Anerkennung ist vor Beginn der Behandlung eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erforderlich. Ob hier ein PTV11 Formular, etwa von einer psychotherapeutischen Sprechstunde ausreicht, ist derzeit noch strittig.
Dies erschwert eine diskrete Inanspruchnahme der Therapie deutlich und kann für Betroffene eine zusätzliche Belastung darstellen.
Welche Vorteile bietet die Selbstzahlung?
Eine selbstfinanzierte Therapie bietet vielfältige Vorteile. Einer der häufigsten Gründe ist die Möglichkeit, trotz begrenzter Kapazitäten im Kassensystem zeitnah Hilfe zu erhalten. Ein weiterer Vorteil liegt im Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten: Durch Selbstzahlung lassen sich dokumentations- und abrechnungsbedingte Datenspeicherungen bei Kassen und weiteren Institutionen vermeiden. Darüber hinaus gibt es weitere positive Aspekte, die in der folgenden Übersicht zusammengefasst werden:
- Schneller Zugang - Eine Psychotherapie, Beratung oder Akuthilfe kann ohne Wartezeiten und ohne Umwege unmittelbar begonnen werden.
- Freie Wahl der Therapeutin oder des Therapeuten - Sie können selbst entscheiden, von wem Sie sich behandeln lassen möchten.
- Hohe Eigenbestimmung - Art und Umfang der Behandlung liegen vollständig in Ihrer Hand – so lange, wie es hilfreich ist, und nicht länger als nötig.
- Diskretion und Unabhängigkeit - Es werden keine Informationen an Krankenkassen oder andere Institutionen übermittelt; die Behandlung bleibt vollständig privat.
- Keine Sperrfristen - Die für gesetzlich Versicherte geltende zweijährige Sperrfrist nach Abschluss oder Abbruch einer Therapie entfällt.
- Entlastung von Bürokratie - Anträge, Formulare und sonstige Gutachterverfahren sind nicht erforderlich.
- Verlässliche Kontinuität - Viele Selbstzahler schätzen die Möglichkeit, bei Bedarf jederzeit wieder kurzfristig Termine erhalten zu können.