Private Krankenversicherung (PKV)
Das Wichtigste vorweg: Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die genaue Ausgestaltung, darunter auch die maximale Behandlungsdauer hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab. Welche Leistungen für Sie gelten, können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Es empfiehlt sich daher, vor dem ersten Termin bereits die folgenden Fragen zu klären:
- Ist Psychotherapie im Tarif enthalten?
- Wie viele Sitzungen werden übernommen?
- Erfolgt die Erstattung vollständig oder nur anteilig?
- Welche Unterlagen verlangt Ihre Versicherung für den Antrag?
Bitte klären Sie diese Punkte vor Therapiebeginn ab – bei Fragen unterstütze ich Sie gern.
Die gängigsten Leistungen daraus habe ich in untenstehender Tabelle für Sie zusammengefasst:
Leistung | GOP Ziffer | Kosten (einzeln) | Kosten gesamt, je 50 Min. Sitzung |
Psychotherapeutische Sprechstunde | 2 x 812a | 134,06 € | 134,06 € |
Psychotherapeutische Akutbehandlung | 2×812a | 134,06 € | 167,58 € |
Probatorische Sitzung | 870 | 100,55 € | 134,07 € |
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie VT | 2×812a | 134,06 € | 167,58 € |
Psychotherapeutische Langzeittherapie VT | 870 | 100,55 € | 134,07 € |
Beihilfe
Folgende psychotherapeutische Leistungen sind bei der Beihilfe ohne Antrag und ohne Genehmigung möglich:
- Sprechstunde (3 Sitzungen à 50 Minuten)
- Akutbehandlung (12 Sitzungen à 50 Minuten)
- Probatorische Sitzungen (bis zu 5 Sitzungen à 50 Minuten vor Beginn einer Therapie)
- Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten)
Eine Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen) muss weiterhin beantragt und genehmigt werden. Spätestens hierfür – gegebenenfalls auch schon früher – ist ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich. Es ist aber möglich (und sogar üblich) aus einer Kurzzeittherapie hinaus einen Antrag auf Verlängerung hin zu einer Langzeittherapie zu stellen.